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Über das Beschäftigungsabkommen

Beschäftigungsabkommen
Im Jahr 2015 ist das Erwerbsbeteiligungsgesetz in Kraft getreten. Im Sozialabkommen haben sich die Arbeitgeber mit der Regierung darauf geeinigt, zusätzliche Arbeitsplätze für Menschen mit beeinträchtigter Arbeitsfähigkeit zu schaffen. Werkplein Twente kann Sie als Unternehmer/in bei der Umsetzung unterstützen.

Zusätzliche Stellen für Kämpfernaturen mit Träumen
Eine echte Kämpfernatur dürfte Ihnen als Arbeitgeber/in naturgemäß nicht fremd sein. Menschen mit Beeinträchtigungen sind auch Kämpfernaturen. Wussten Sie das? Fragen Sie einfach mal in Ihrem Unternehmer-Netzwerk nach den Erfahrungen mit Arbeitnehmenden mit einer Beeinträchtigung oder lesen Sie, wie Unternehmer in Twente Kämpfernaturen erleben. Die Erfahrung zeigt, dass Kämpfernaturen überraschend wichtig für den Teamgeist, den Stolz auf die Arbeit und auch für Ihr Image sind. Darüber hinaus erfüllen Sie mit der Einstellung von Kämpfernaturen das Beschäftigungsabkommen und auch die Verpflichtung zur sozialen Gegenleistung bei Ausschreibungen von (staatlichen) Behörden und Kommunalverwaltungen und anderer Organisationen.

Wer nimmt am Beschäftigungsabkommen teil?
Bis zum Jahr 2026 werden 125.000 Arbeitsplätze für diese Kämpfernaturen geschaffen. Die Arbeitgeber/innen stellen 100.000 Arbeitsplätze zur Verfügung, und von staatlicher Seite werden 25.000 Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Jeder im UWV-Zielgruppenregister, der in der Wirtschaft oder bei einer Behörde arbeitet, fällt unter das Beschäftigungsabkommen. Dies gilt auch, wenn sie über eine Leiharbeits- oder Zeitarbeitsfirma für Sie arbeiten.

Zur Zielgruppe des Beschäftigungsabkommens gehören:

 

  • Menschen, für die das Erwerbsbeteiligungsgesetz gilt und bei denen wir feststellen, dass sie nicht 100 % des gesetzlichen Mindestlohns verdienen können.
  • Menschen, für die das Erwerbsbeteiligungsgesetz gilt und bei denen wir feststellen, dass sie nur mit Hilfe von Jobcoaching den gesetzlichen Mindestlohn verdienen können.
  • Schulabgänger/innen der weiterführenden Sonderschule (VSO) und der praktischen Ausbildung (PRO), die sich beim UWV angemeldet haben.
  • Personen mit einer WSW-Indikation (früheres Gesetz über geschützte Beschäftigung).
  • Menschen mit altem Wajong oder Wajong 2010, die arbeiten können.
  • Personen mit einem WIW-Job (früheres Gesetz zur Eingliederung von Arbeitssuchenden) oder einem ID-Job (frühere Verordnung über Einstiegs-/Übergangsstellen).

Verhinderung von Quoten
Geben die Arbeitgeber/innen in den kommenden Jahren nicht genügend Arbeitsplätze frei? Dann setzt die Regierung dies nachträglich mit einer Quote durch. Werkplein Twente möchte gemeinsam mit Ihnen dafür sorgen, dass dies nicht erforderlich wird. Dabei helfen Beratung, finanzielle Regelungen und andere unterstützende Instrumente. Dies reicht von einem Lohnkostenzuschuss, einer Sozialversicherung mit Ausfallentschädigung für Arbeitgebende, die eingeschränkt erwerbsfähige oder chronisch kranke Arbeitnehmer einstellen, einer Betreuung am Arbeitsplatz bis hin zu einer Probeanstellung.

Werkplein Twente denkt gerne mit Ihnen mit. Vereinbaren Sie einen Termin!