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Erwerbsbeteiligungsgesetz

Alle können mitmachen

Unter das Erwerbsbeteiligungsgesetz fällt ab dem 1. Januar 2015 jeder Mensch, der erwerbsfähig ist und nicht ohne Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt zurechtkommt. Dazu gehören beispielsweise Sozialhilfeempfänger/innen, die schon lange nach einem Job suchen, oder Menschen mit beeinträchtigter Arbeitsfähigkeit. Mit diesem Gesetz bezweckt die Regierung, dass alle Menschen, die arbeiten können, wieder durchstarten und am Arbeitsleben teilnehmen dürfen. Gleichzeitig stimuliert das Gesetz Arbeitgeber/innen durch das Beschäftigungsabkommen arbeitsmarktferne Menschen einzustellen. Werkplein Twente kann Arbeitgeber/innen mit dem richtigen Knowhow und attraktiven Programmen und Förderungen unterstützen.

Für alle gibt es einen Platz

Seit dem 1. Januar 2015 fallen alle Menschen, die Sozialleistungen beziehen, unter das Erwerbsbeteiligungsgesetz. Dies gilt auch für Personen, die zum 31. Dezember 2014 auf der Warteliste für eine geschützte Beschäftigung oder eine Beschäftigung für behinderte junge Menschen standen. Menschen, die Sozialleistungen beziehen und/oder beeinträchtigt arbeitsfähig sind, haben oft größere Schwierigkeiten, eine geeignete Arbeit zu finden. Das Erwerbsbeteiligungsgesetz soll dafür sorgen, dass jeder einen Platz auf dem Arbeitsmarkt findet. Als Arbeitgeber/in erfüllen Sie dabei eine wichtige Rolle, und Werkplein Twente unterstützt Sie dabei.

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