Jemanden einstellen, der Sozialleistungen bezieht?
Wenn Sie eine/n Sozialleistungsempfänger/in einstellen, können Sie möglicherweise Förderprogramme und Zuschüsse in Anspruch nehmen, die Ihnen diese Entscheidung erleichtern. Dies ist jedoch individuell verschieden und hängt von der Situation des Mitarbeitenden ab. Sie möchten erfahren, ob Sie für Ihr/en Mitarbeiter/in darauf Anspruch haben und was die Förderung für Sie genau bedeutet? Dann wenden Sie sich bitte an einen Beratenden des Arbeitgeberservices von Werkplein Twente.
Einige Beispiele für Förderungen und Zuschüsse sind:
- Probearbeiten
Probearbeiten bedeutet, dass ein/e Bewerber/in probeweise für einige Monate in Ihrem Unternehmen arbeitet. In dieser Zeit bezieht der/die Bewerber/in weiterhin die Leistung. Während der Probezeit können Sie und der/die Bewerber/in herausfinden, ob die Zusammenarbeit zufriedenstellend ist. Eine Bedingung für das Probearbeiten ist, dass Sie einen Vertrag für mindestens sechs Monate anbieten, wenn Sie mit der Arbeit zufrieden waren. - Lohnkostenzuschuss / Lohnkostenausgleich
Jemand mit beeinträchtigter Arbeitsproduktivität kann nicht immer die gleiche Menge an Arbeit leisten wie jemand ohne Beeinträchtigung. Wenn Sie jemanden mit einer strukturellen oder vorübergehenden beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit einstellen, zahlen Sie nur den Lohnwert: was diese Person an einem bestimmten Arbeitsplatz leisten kann. Sie zahlen dem Arbeitnehmenden für die geleisteten Arbeitsstunden den geltenden Tariflohn, mindestens aber den gesetzlichen Mindestlohn. Die zuständige Behörde gleicht Ihnen oder dem Arbeitnehmenden die Differenz aus. - Lohnkostenvorteil (LKV)
Der Lohnkostenvorteil (LKV) ist eine neue Regelung, die seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist und Teil des Gesetzes über Lohnkostenzuschüsse (Wet tegemoetkomingen loondomein). Es handelt sich um einen jährlichen Zuschuss für Arbeitgeber/innen, die einen oder mehrere ältere Arbeitnehmende und/oder Arbeitnehmende mit einer beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, beschäftigen oder behalten. Der LKV ersetzt die Prämienrabatte für arbeitsbeeinträchtigte und ältere Arbeitnehmende. Für den Erhalt des LKV benötigen Sie eine Kopie der Zielgruppenerklärung LKV für Ihre/n Mitarbeiter/in. Ihr/e Mitarbeiter/in ist nicht verpflichtet, diese Zielgruppenerklärung zu beantragen. - Begleitung am Arbeitsplatz
Einige der Menschen mit Beeinträchtigung benötigen zusätzliche Begleitung, um die Arbeiten ausführen zu können. Ein (interner) Job-Coach bietet diese Begleitung. Wenn Ihr/e Mitarbeiter/in eine strukturelle Beeinträchtigung hat und kontinuierliche Unterstützung benötigt, kann in Absprache mit Werkplein Twente ein Jobcoach eingesetzt werden. - No-Risk-Police
Mit der No-Risk-Police gehen Sie als Arbeitgeber/in ein geringeres finanzielles Risiko ein. Die No-Risk-Police ist eine Regelung, bei der das UWV einen Großteil des Krankengeldes für Mitarbeitende mit einer Krankheit oder Behinderung zahlt. - Ausstattung des Arbeitsplatzes
Wenn Sie als Arbeitgeber jemanden mit einer Krankheit oder einer Behinderung einstellen, muss die Arbeit oder der Arbeitsplatz möglicherweise angepasst werden. Zum Beispiel im Hinblick auf die IT oder auf Möbel. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wenn die Anpassungen nicht übertragbar sind, können Sie als Arbeitgeber/in einen Ausgleich beantragen.
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Laden Sie das Dokument herunter: Finanzielle Programme & Zuschüsse (Version Januar 2021)
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