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Beantragung von Sozialhilfeleistungen

Melden Sie sich beim UWV über werk.nl an

Wenn Sie arbeitslos sind und Sozialhilfeleistungen beantragen möchten, müssen Sie sich beim UWV einschreiben. Zur Anmeldung beim UWV und zur Beantragung einer Sozialleistung gehen Sie bitte auf werk.nl. Hier können Sie sich selber mit Ihrem DigiD digital anmelden und eine Leistung beantragen.

Leben Sie mit Ihrem/Ihrer Partner/in zusammen?

Haben Sie eine/n Partner/in, mit dem/der Sie zusammenleben? Dann beantragen Sie die Sozialhilfeleistung gemeinsam. Sie und Ihr/e Partner/in müssen beide beim UWV eingeschrieben sein. Bei dem Termin, den Sie mit Ihrem Werkplein oder Ihrer Gemeinde vereinbaren, um Ihren Antrag auf Sozialhilfe zu besprechen, müssen Sie und Ihr/e Partner/in ebenfalls beide anwesend sein.

Jünger als 27?

Sind Sie jünger als 27? In diesem Fall müssen Sie zunächst 4 Wochen lang nach Ihrem Antrag auf Sozialhilfeleistung nach einer Arbeits- oder einer Ausbildungsstelle suchen. Erst nach diesen 4 Wochen können Sie Sozialhilfe beantragen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich beim UWV einschreiben und bei der Gemeinde anmelden. Denn damit wird derjenige Tag registriert, an dem die 4-wöchige Suchfrist für Sie beginnt. Bewahren Sie alle Bewerbungen aus diesen 4 Wochen auf, z. B. Bewerbungsschreiben und Anmeldungen bei Zeitarbeitsfirmen.

Das Verfahren zur Beantragung von Sozialhilfe ist in jeder Gemeinde anders. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach spezifischen Informationen und Vorschriften.